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Die Erfurter Straßenbahn Nahverkehr in Thüringens Hauptstadt [Gebundene Ausgabe] Erfurter Straßenbahngeschichte Strassenbahn Obus Hans Wiegard (Autor) Erfurt Thüringen

Die Erfurter Straßenbahn Nahverkehr in Thüringens Hauptstadt [Gebundene Ausgabe] Erfurter Straßenbahngeschichte Strassenbahn Obus Hans Wiegard (Autor) Erfurt Thüringen

Die Erfurter Straßenbahn Nahverkehr in Thüringens Hauptstadt [Gebundene

Die Erfurter Straßenbahn Nahverkehr in Thüringens Hauptstadt [Gebundene Ausgabe] Erfurter Straßenbahngeschichte Strassenbahn Obus Hans Wiegard (Autor) Erfurt Thüringen

by Hans Wiegard (Autor)

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  • Hardcover
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ISBN 10
3765471909
ISBN 13
9783765471902
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Bruckmann München Verlag, 2001. 2001. Hardcover. 23,4 x 17 x 1,6 cm. Erfurt ist bekannt im Lande der Gallier. Ort im Fränkischen Reich (dem einstigen gemeinsamen Haus der Franzosen und Deutschen), Schauplatz des Bruches zwischen Bonaparte und Alexandre III. und liebenswerte Stadt im Herzen Thüringens. Erfurt hat auch eine Straßenbahn, die durch ihr geschicktes und progressives Agieren selbst zu DDR-Zeiten als sehr erfolgreich galt. Grund genug, so meint der Rezensent, sich einmal der Geschichte und der Gegenwart der Erfurter »Bimmel« auf 1000 mm Spurweite zu widmen. Und so wird der interessierte Leser beim Münchener Verlag GeraMond auch sehr schnell fündig. Wiegard, HansDie Erfurter Straßenbahn. Nahverkehr in Thüringens Hauptstadt. München GeraMond 2001. Schon das Inhaltsverzeichnis aber erzeugt unnötigerweise Verwirrung - bei nur 160 Seiten. Fünfzig Prozent des Inhaltsverzeichnisses entfallen nämlich auf den Abschnitt »3. Chronologie der Ereignisse - Straßenbahn und Obus in Erfurt«. In kaum nachvollziehbaren Schritten wird hier eine Mikroperiodisierung vorgenommen. Beispiel1880 - 1883, Seite 76; 1884 - 1893, Seite 80 usw. Die Zäsur zwischen den beiden hier angeführten Perioden ist nicht etwa die Elektrifizierung der einstigen Erfurter Pferdebahn (diese erfolgte erst 1894) sondern der Wechsel des Eigentümers (!). Die besagte Chronik auf den Seiten 76 bis 140 weist dagegen keine dieser Periodenbezeichnungen aus dem Inhaltsverzeichnis auf. Die Geschichtswissenschaften haben sicher auch in Deutschland ein entsprechendes Periodisierungssystem für die Geschichte der Neuzeit und die Zeitgeschichte hervorgebracht, das normalerweise (ausgenommen umstrittene Detailfragen wie der Historikerstreit von 1986 zur Geschichte des Antisemitismus) auch von den Wissenschaftlern wie den Autoren als Grundlage angesehen wird. Da auch die Technikgeschichte in dieser Hinsicht keine Ausnahme bildet, drängt sich vielmehr die Vermutung auf, Autor und / oder Verlag wollten durch diese wissenschaftlich unsinnige Periodisierung das hinsichtlich der Textdarstellungen schmalbrüstige Werk doch noch irgendwie zu einem Sachbuch aufwerten. Von 154 zur Verfügung stehenden Seiten (abzüglich der Seiten 1 - 4 sowie der Seite 160, die der Verlagsreklame vorbehalten ist) entfallen nur 32 Prozent auf den Text, 68 Prozent hingegen auf Fotos und einige wenige Streckenskizzen. Dem Autor, der bereits in anderem Zusammenhang für seinen festen Willen bekannt geworden ist, Recht zu behalten, ist allerdings ans Herz zu legen, doch auch die früheren Perioden seines Schaffens nicht zu vergessen. »Bereits 1921 (FußnoteNicht, wie in manchen Publikationen angegeben, 1925)«, heißt es auf Seite 19, »tauchte eine neue Farbgebung an Erfurter Straßenbahnwagen auf. Statt des bisherigen Anstrichs in Rot und Beige erhielten die Wagen eine weiße Lackierung mit schwarzen Absetzstreifen - als durchaus beabsichtigter Anklang an die Farben der preußischen Flagge. Die Umlackierung aller Wagen war bis 1926 abgeschlossen, und Weiß und Schwarz blieben als Farben der Erfurter Straßenbahnwagen bis 1957 bestehen.« Leider verschafft die einzige (!) wirkliche Fußnote im Textteil (Die Fahrzeugstatistiken im Anhang wurden noch mit zwei Fußnoten versehen - sic!) keine Aufklärung darüber, welches nun die Publikationen sind, die da anderes behaupten. Dazu muß man schon in der DDR-Zeitschrift »Der Modelleisenbahner« 1981 (Heft 8, Seite 232) nachschlagen. Dort lesen wir »Ab 1926 leistete man sich den ›Luxus‹, einen reinweißen (!) Anstrich mit schwarzen Zierleisten einzuführen «1) VerfasserDipl.-Lehrer Hans Wiegard und Ko-Autor Siegfried Unruh. Hans Wiegard versäumt es nicht, den Obus-Verkehr in Erfurt gebührend zu würdigen. Damit gehört er zu den wenigen Autoren, die sich diesem interessanten und umweltfreundlichen Verkehrssystem widmen. »Den Obus hatte der sächsische Ingenieur Schiemann Anfang des 20. Jahrhunderts erfunden «, verkündet Wiegard auf Seite 29. Otto Armknecht war in dieser Beziehung wesentlich vorsichtiger, als er 1929 in den »AEG Mitteilungen für Bahnbetriebe« formulierte »Die ersten in Deutschland angestellten Versuche mit elektrischen gleislosen Oberleitungswagen gehen bis in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück Die älteste deutsche Anlage in Königstein (Sachsen) ist wieder aufgegeben worden « (Hervorhebungen - D. B.) Schließlich hatte es vor der Eröffnung des regulären Obus-Betriebes zwischen Königstein - Bad Königsbrunn am 10. Juli 1901 bereits in Paris einen öffentlichen Obus-Verkehr (System Lombard-Gérin, mit Kontaktwagen) gegeben. Zweifellos gebührt Schiemann mit seinem Zweistangen-Schleifkontaktsystem das Verdienst, das moderne und zukunftsträchtige Obussystem durchgesetzt zu haben. Erfunden hat er den Obus indes nicht. Übrigens hätte das der Autor der vorliegenden Arbeit in dem Werk »Von den Gleislosen zum Oberleitungsomnibus« von Gerhard Bauer (Dresden 1997) nachlesen können.2) Unfreiwillig komisch wird es in dem Buch, wenn Wiegard Straßenbahn-Anekdoten zum Besten gibt. Vom schneidigen Retter der Bedrängten über die - jeder pflege seine Vorurteile! - unfähigen Ossis bis zum Fallschirmsprung - nichts von dem hat der Autor ausgelassen. Und wirklich scheint die Wirkung des ersten Fallspringers Deutschlands, Jürgen W. Möllemann, nicht nur auf das politische Leben jenseits des Rheins größer zu sein, als wir bisher gedacht haben. Als nämlich Hans Wiegard noch ein Junge war, fuhr er einmal mit der Erfurter Straßenbahn »Der Junge steigt an der Vordertür beim Fahrer ein. Irgendwie gelingt es ihm, sicheren Stand zu finden, obwohl sich die Fahrgäste aneinander drängen wie die Heringe in der Tonne. ›Fertig‹, brüllt eine Stimme, eine Reißleine wird nach unten gezogen, und eine Glocke ertönt. ›Bimbam!‹ echot es, als der Fahrer die runde Tretplatte mit seinem Fuß malträtiert. Sonor summend setzt sich die Bahn in Bewegung. Ohne hinzusehen dreht der Fahrer seine Kurbeln, mal die linke, mal die rechte. Sein Blick gilt allein dem, was auf der Straße vor ihm geschieht. Es grenzt an ein Wunder, daß der Fahrer seine Arbeit überhaupt verrichten kann, und das auch noch im Stehen« (Seite 66). Irgend jemand zieht die Reißleine, aber nicht der Fallschirm öffnet sich (bei Möllemann hingegen hat es bisher ja immer geklappt), nein, die Physik schlägt sich selbst ein Schnippchen und erzeugt ein akustisches Echo, als der Fahrer seine »Tretplatte« (gemeint ist die Trittplatte) malträtiert. Aber wahrscheinlich hatte der Straßenbahnfahrer da schon selbst »Bimbam« gerufen und so das Echo ausgelöst. Eigentlich sollte ein Fachautor, der sich selbst für die so ziemlich einzige kompetente Instanz in Sachen DDR-Straßenbahn hält, auch eine ausreichende Grundkenntnis der typischen Fachbegriffe haben. So bleibt dem Leser des Wiegardschen Werkes leider nichts anderes übrig, als sich Rat in einem Standardwerk der späten vierziger Jahre zu holen. Da lesen wir dann auch endlich, was es mit »Reißleine« und »Tretplatte« auf sich hat »Laut BOStrab müssen auf jedem Fahrerstand Vorrichtungen zur Warnung von Teilnehmern am Straßenverkehr vorhanden sein. Deshalb ist jeder Fahrerstand mit einer Läutevorrichtung versehen. Der Fahrer kann mit dem Fuß einen aus dem Fußboden der Plattform hervorstehenden Stift, den ›Glockenstift‹, betätigen, wobei eine unter dem Plattformboden angebrachte Glocke angeschlagen wird Ebenso müssen laut BOStrab alle Straßenbahnfahrzeuge mit Einrichtungen versehen sein, die es dem Personal ermöglichen, sich untereinander zu verständigen. Fast allgemein haben sich die Zugriemen eingeführt, die durch den ganzen Wagen laufen und sowohl von den Plattformen als vom Wageninnern aus bedient werden können. Dabei wird eine an der Plattformdecke angebrachte Glocke betätigt.«3) Selbst Straßenbahnfreunde in der DDR, deren Zugriff auf Publikationen aus der damaligen Bundesrepublik nahezu unmöglich war, fanden im legendären »Straßenbahn-Archiv« (Band 1) 4) auf Seite 192 die Begriffe »Zugriemen« bzw. »Zugseil«. Daß Hans Wiegard zum Autorenkollektiv dieses Buches zählte, ist mindestens ebenso peinlich, wie der Umstand, daß der für das »Lektorat« (siehe Impressum) zuständige Rudolf Heym, immerhin verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Lok-Magazin«, diese Fehler tolerierte. Nicht nur die französische, sondern auch die deutsche Sprache, lieben die Präzision und halten dafür ein reiches Instrumentarium sprachlicher Mittel bereit. Die Angelegenheit mit der »Kurbelei«, die der Fahrer scheinbar planlos veranstaltet, steht in herrlich-komischem Gegensatz zu dem Beinahe-Wunder der Straßenbahndurchquerung des Erfurter Stadtzentrums, der Wiegard den abenteuerlichen Reiz der Atlantiküberquerung an Bord der »Spirit of St. Louis« verleiht. Ein Blick in die Sterbetafeln des Gesundheitsamtes müßte, folgen wir dieser blumigen Darstellung, in der Berufsgruppe der Straßenbahnfahrer eine entsprechende stressbedingte Mortalitätsrate zu Tage fördern. Nun ja, so mag nun der voreingenommene Leser im Westen resümieren, das sei die DDR gewesen. Gewußt habe man das ja schon immer, zumal auf Seite 71 auch unbedarfte Fahrgäste mit der in Erfurt eingeführten elektrischen Türbetätigung haderten»Da die Türschließeinrichtungen aber oft den Dienst verweigerten, hatten die Erfurter Verkehrsbetriebe innen an den Türen Kunststoffschilder mit der Aufschrift angebracht›Tür läßt sich von Hand öffnen und schließen. Homanit.‹ Homanit hatte nichts mit dem Hinweis zu tun, sondern war das Firmenlogo des Schilderherstellers aus Apolda. Aber mißverständlich war die Aufschrift schon Auf dem Schaffnerplatz saß ein junges Mädchen, offensichtlich eine Studentin. Sie kassierte das Fahrgeld, drückte hin und wieder die am Schaffnerplatz befindlichen Knöpfe für die Türbetätigung. An der dritten oder vierten Haltestelle ging nichts mehr - der Druck auf den Türknopf bewirkte nur ein Rattern und Krachen. Ausgerechnet jetzt wollten besonders viele Fahrgäste aussteigen. Ungehalten blickten sie zur Schaffnerin. Die drückte nochmals auf den Knopf, errötete und meinte hilflos›Ich kann das Homanit nicht finden‹. Ich packte den Türgriff und riß mit einem kräftigen Ruck die Tür auf. Zur jungen Schaffnerin sagte ich dann›Sehen Sie, so geht es‹. Die meinte nur›Und ich habe gedacht, Homanit ist so was ähnliches wie eine Arretiervorrichtung‹«. In Anbetracht der sich (wie erwartet) deppenhaft verhaltenden Einheimischen war es immer gut, wenn es vor Ort einen beherzt zupackenden Praktiker gab, der wie hier unschwer zu erkennen, Wiegard hieß. Une histoire belge, eine belgische Geschichte5) liefert Wiegard in Zusammenhang mit dem Straßenbahn-Gelenkwagen Nr. 153 aus dem VEB Waggonbau Gotha »Ende 1960 bestellten die Erfurter Verkehrsbetriebe beim VEB Waggonbau Gotha zwei Straßenbahn-Gelenkwagen. Beide sollten im Frühjahr 1961 in Betrieb genommen werden. Die Fahrzeuge wurden zwar termingerecht fertig, doch in Erfurt traf nur ein Wagen ein, der zweite war nicht aufzufinden - weder im Herstellerwerk noch anderswo. Während der erste Gelenkwagen betriebsfähig hergerichtet wurde, ging eine hektische Sucherei los - die Telefondrähte glühten beinahe. Es war aber nichts zu machen; der andere Wagen blieb verschollen« (Seite 70). An dieser Stelle war der Rezensent versucht, an eine Verschwörungstheorie gegen den aktiven Straßenbahndetektiv zu glauben, denn letzterer verwickelte den Pförtner des Straßenbahndepots geschickt in ein entsprechendes Gespräch (schon Fouché hatte seinen Untergebenen nahegelegt, die Concierges als ergiebige Informationsquelle anzusehen) »Eines Tages sah ich, wieder einmal auf Pirsch nach Neuem, im Depot Nordhäuser Straße den gerade zusammengebauten Triebwagen 152. Unbekümmert sprach ich einen Straßenbahner an, der am Eingang des Depots Wache hielt, und begann, ihn auszufragen. Der Mann gab bereitwillig Auskunft, dann meinte er›Es müßte noch ein Wagen kommen, aber wo der steckt, weiß der liebe Gott‹. ›Vielleicht ist er in Leipzig auf der Messe‹, vermutete ich, hatte doch auch Erfurts erster Gelenkwagen ein Jahr zuvor dort gestanden. Die Miene des Mannes verfinsterte sich. ›Zieh Leine, weißt wohl alles besser?‹ Eilends gab ich Fersengeld.« Es ist sehr unwahrscheinlich, daß sich eine solche Geschichte gerade in dem zentralistischen und sorgfältig kontrollierten und überwachten Wirtschaftssystem der DDR ereignet haben soll. Mit einer Pferdebahn begann am 13. Mai 1883 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in Erfurt der Stadtverkehr auf der Schiene. Mit Einführung der „Elektrischen“ 1894 waren die grüne, die rote und die gelbe Linie aus dem Erfurter Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Seit den 1970er-Jahren wurde das Streckennetz immer wieder erweitert und gilt bis heute als vorbildlich im deutschen Nahverkehr. Die Thüringer Straßenbahnfreunde haben in liebevoller Kleinarbeit eine Chronik von 125 Jahren Erfurter Straßenbahngeschichte zusammengestellt. Die über 200 bisher überwiegend unveröffentlichten Fotografien erzählen lebendig vom besonderen Flair der Anfangszeit. Unterhaltsame Geschichten verdeutlichen die bis heute ungebrochene Faszination Technik. Dieses Buch ist nicht nur ein Leckerbissen für Straßenbahnliebhaber, sondern auch ein Freifahrtschein zurück in ein besonderes Stück Erfurter Geschichte.

Erfurter Straßenbahngeschichte Erfurt ist bekannt im Lande der Gallier. Ort im Fränkischen Reich (dem einstigen gemeinsamen Haus der Franzosen und Deutschen), Schauplatz des Bruches zwischen Bonaparte und Alexandre III. und liebenswerte Stadt im Herzen Thüringens. Erfurt hat auch eine Straßenbahn, die durch ihr geschicktes und progressives Agieren selbst zu DDR-Zeiten als sehr erfolgreich galt. Grund genug, so meint der Rezensent, sich einmal der Geschichte und der Gegenwart der Erfurter »Bimmel« auf 1000 mm Spurweite zu widmen. Und so wird der interessierte Leser beim Münchener Verlag GeraMond auch sehr schnell fündig. Wiegard, HansDie Erfurter Straßenbahn. Nahverkehr in Thüringens Hauptstadt. München GeraMond 2001. Schon das Inhaltsverzeichnis aber erzeugt unnötigerweise Verwirrung - bei nur 160 Seiten. Fünfzig Prozent des Inhaltsverzeichnisses entfallen nämlich auf den Abschnitt »3. Chronologie der Ereignisse - Straßenbahn und Obus in Erfurt«. In kaum nachvollziehbaren Schritten wird hier eine Mikroperiodisierung vorgenommen. Beispiel1880 - 1883, Seite 76; 1884 - 1893, Seite 80 usw. Die Zäsur zwischen den beiden hier angeführten Perioden ist nicht etwa die Elektrifizierung der einstigen Erfurter Pferdebahn (diese erfolgte erst 1894) sondern der Wechsel des Eigentümers (!). Die besagte Chronik auf den Seiten 76 bis 140 weist dagegen keine dieser Periodenbezeichnungen aus dem Inhaltsverzeichnis auf. Die Geschichtswissenschaften haben sicher auch in Deutschland ein entsprechendes Periodisierungssystem für die Geschichte der Neuzeit und die Zeitgeschichte hervorgebracht, das normalerweise (ausgenommen umstrittene Detailfragen wie der Historikerstreit von 1986 zur Geschichte des Antisemitismus) auch von den Wissenschaftlern wie den Autoren als Grundlage angesehen wird. Da auch die Technikgeschichte in dieser Hinsicht keine Ausnahme bildet, drängt sich vielmehr die Vermutung auf, Autor und / oder Verlag wollten durch diese wissenschaftlich unsinnige Periodisierung das hinsichtlich der Textdarstellungen schmalbrüstige Werk doch noch irgendwie zu einem Sachbuch aufwerten. Von 154 zur Verfügung stehenden Seiten (abzüglich der Seiten 1 - 4 sowie der Seite 160, die der Verlagsreklame vorbehalten ist) entfallen nur 32 Prozent auf den Text, 68 Prozent hingegen auf Fotos und einige wenige Streckenskizzen. Dem Autor, der bereits in anderem Zusammenhang für seinen festen Willen bekannt geworden ist, Recht zu behalten, ist allerdings ans Herz zu legen, doch auch die früheren Perioden seines Schaffens nicht zu vergessen. »Bereits 1921 (FußnoteNicht, wie in manchen Publikationen angegeben, 1925)«, heißt es auf Seite 19, »tauchte eine neue Farbgebung an Erfurter Straßenbahnwagen auf. Statt des bisherigen Anstrichs in Rot und Beige erhielten die Wagen eine weiße Lackierung mit schwarzen Absetzstreifen - als durchaus beabsichtigter Anklang an die Farben der preußischen Flagge. Die Umlackierung aller Wagen war bis 1926 abgeschlossen, und Weiß und Schwarz blieben als Farben der Erfurter Straßenbahnwagen bis 1957 bestehen.« Leider verschafft die einzige (!) wirkliche Fußnote im Textteil (Die Fahrzeugstatistiken im Anhang wurden noch mit zwei Fußnoten versehen - sic!) keine Aufklärung darüber, welches nun die Publikationen sind, die da anderes behaupten. Dazu muß man schon in der DDR-Zeitschrift »Der Modelleisenbahner« 1981 (Heft 8, Seite 232) nachschlagen. Dort lesen wir »Ab 1926 leistete man sich den ›Luxus‹, einen reinweißen (!) Anstrich mit schwarzen Zierleisten einzuführen «1) VerfasserDipl.-Lehrer Hans Wiegard und Ko-Autor Siegfried Unruh. Hans Wiegard versäumt es nicht, den Obus-Verkehr in Erfurt gebührend zu würdigen. Damit gehört er zu den wenigen Autoren, die sich diesem interessanten und umweltfreundlichen Verkehrssystem widmen. »Den Obus hatte der sächsische Ingenieur Schiemann Anfang des 20. Jahrhunderts erfunden «, verkündet Wiegard auf Seite 29. Otto Armknecht war in dieser Beziehung wesentlich vorsichtiger, als er 1929 in den »AEG Mitteilungen für Bahnbetriebe« formulierte »Die ersten in Deutschland angestellten Versuche mit elektrischen gleislosen Oberleitungswagen gehen bis in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück Die älteste deutsche Anlage in Königstein (Sachsen) ist wieder aufgegeben worden « (Hervorhebungen - D. B.) Schließlich hatte es vor der Eröffnung des regulären Obus-Betriebes zwischen Königstein - Bad Königsbrunn am 10. Juli 1901 bereits in Paris einen öffentlichen Obus-Verkehr (System Lombard-Gérin, mit Kontaktwagen) gegeben. Zweifellos gebührt Schiemann mit seinem Zweistangen-Schleifkontaktsystem das Verdienst, das moderne und zukunftsträchtige Obussystem durchgesetzt zu haben. Erfunden hat er den Obus indes nicht. Übrigens hätte das der Autor der vorliegenden Arbeit in dem Werk »Von den Gleislosen zum Oberleitungsomnibus« von Gerhard Bauer (Dresden 1997) nachlesen können.2) Unfreiwillig komisch wird es in dem Buch, wenn Wiegard Straßenbahn-Anekdoten zum Besten gibt. Vom schneidigen Retter der Bedrängten über die - jeder pflege seine Vorurteile! - unfähigen Ossis bis zum Fallschirmsprung - nichts von dem hat der Autor ausgelassen. Und wirklich scheint die Wirkung des ersten Fallspringers Deutschlands, Jürgen W. Möllemann, nicht nur auf das politische Leben jenseits des Rheins größer zu sein, als wir bisher gedacht haben. Als nämlich Hans Wiegard noch ein Junge war, fuhr er einmal mit der Erfurter Straßenbahn »Der Junge steigt an der Vordertür beim Fahrer ein. Irgendwie gelingt es ihm, sicheren Stand zu finden, obwohl sich die Fahrgäste aneinander drängen wie die Heringe in der Tonne. ›Fertig‹, brüllt eine Stimme, eine Reißleine wird nach unten gezogen, und eine Glocke ertönt. ›Bimbam!‹ echot es, als der Fahrer die runde Tretplatte mit seinem Fuß malträtiert. Sonor summend setzt sich die Bahn in Bewegung. Ohne hinzusehen dreht der Fahrer seine Kurbeln, mal die linke, mal die rechte. Sein Blick gilt allein dem, was auf der Straße vor ihm geschieht. Es grenzt an ein Wunder, daß der Fahrer seine Arbeit überhaupt verrichten kann, und das auch noch im Stehen« (Seite 66). Irgend jemand zieht die Reißleine, aber nicht der Fallschirm öffnet sich (bei Möllemann hingegen hat es bisher ja immer geklappt), nein, die Physik schlägt sich selbst ein Schnippchen und erzeugt ein akustisches Echo, als der Fahrer seine »Tretplatte« (gemeint ist die Trittplatte) malträtiert. Aber wahrscheinlich hatte der Straßenbahnfahrer da schon selbst »Bimbam« gerufen und so das Echo ausgelöst. Eigentlich sollte ein Fachautor, der sich selbst für die so ziemlich einzige kompetente Instanz in Sachen DDR-Straßenbahn hält, auch eine ausreichende Grundkenntnis der typischen Fachbegriffe haben. So bleibt dem Leser des Wiegardschen Werkes leider nichts anderes übrig, als sich Rat in einem Standardwerk der späten vierziger Jahre zu holen. Da lesen wir dann auch endlich, was es mit »Reißleine« und »Tretplatte« auf sich hat »Laut BOStrab müssen auf jedem Fahrerstand Vorrichtungen zur Warnung von Teilnehmern am Straßenverkehr vorhanden sein. Deshalb ist jeder Fahrerstand mit einer Läutevorrichtung versehen. Der Fahrer kann mit dem Fuß einen aus dem Fußboden der Plattform hervorstehenden Stift, den ›Glockenstift‹, betätigen, wobei eine unter dem Plattformboden angebrachte Glocke angeschlagen wird Ebenso müssen laut BOStrab alle Straßenbahnfahrzeuge mit Einrichtungen versehen sein, die es dem Personal ermöglichen, sich untereinander zu verständigen. Fast allgemein haben sich die Zugriemen eingeführt, die durch den ganzen Wagen laufen und sowohl von den Plattformen als vom Wageninnern aus bedient werden können. Dabei wird eine an der Plattformdecke angebrachte Glocke betätigt.«3) Selbst Straßenbahnfreunde in der DDR, deren Zugriff auf Publikationen aus der damaligen Bundesrepublik nahezu unmöglich war, fanden im legendären »Straßenbahn-Archiv« (Band 1) 4) auf Seite 192 die Begriffe »Zugriemen« bzw. »Zugseil«. Daß Hans Wiegard zum Autorenkollektiv dieses Buches zählte, ist mindestens ebenso peinlich, wie der Umstand, daß der für das »Lektorat« (siehe Impressum) zuständige Rudolf Heym, immerhin verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Lok-Magazin«, diese Fehler tolerierte. Nicht nur die französische, sondern auch die deutsche Sprache, lieben die Präzision und halten dafür ein reiches Instrumentarium sprachlicher Mittel bereit. Die Angelegenheit mit der »Kurbelei«, die der Fahrer scheinbar planlos veranstaltet, steht in herrlich-komischem Gegensatz zu dem Beinahe-Wunder der Straßenbahndurchquerung des Erfurter Stadtzentrums, der Wiegard den abenteuerlichen Reiz der Atlantiküberquerung an Bord der »Spirit of St. Louis« verleiht. Ein Blick in die Sterbetafeln des Gesundheitsamtes müßte, folgen wir dieser blumigen Darstellung, in der Berufsgruppe der Straßenbahnfahrer eine entsprechende stressbedingte Mortalitätsrate zu Tage fördern. Nun ja, so mag nun der voreingenommene Leser im Westen resümieren, das sei die DDR gewesen. Gewußt habe man das ja schon immer, zumal auf Seite 71 auch unbedarfte Fahrgäste mit der in Erfurt eingeführten elektrischen Türbetätigung haderten»Da die Türschließeinrichtungen aber oft den Dienst verweigerten, hatten die Erfurter Verkehrsbetriebe innen an den Türen Kunststoffschilder mit der Aufschrift angebracht›Tür läßt sich von Hand öffnen und schließen. Homanit.‹ Homanit hatte nichts mit dem Hinweis zu tun, sondern war das Firmenlogo des Schilderherstellers aus Apolda. Aber mißverständlich war die Aufschrift schon Auf dem Schaffnerplatz saß ein junges Mädchen, offensichtlich eine Studentin. Sie kassierte das Fahrgeld, drückte hin und wieder die am Schaffnerplatz befindlichen Knöpfe für die Türbetätigung. An der dritten oder vierten Haltestelle ging nichts mehr - der Druck auf den Türknopf bewirkte nur ein Rattern und Krachen. Ausgerechnet jetzt wollten besonders viele Fahrgäste aussteigen. Ungehalten blickten sie zur Schaffnerin. Die drückte nochmals auf den Knopf, errötete und meinte hilflos›Ich kann das Homanit nicht finden‹. Ich packte den Türgriff und riß mit einem kräftigen Ruck die Tür auf. Zur jungen Schaffnerin sagte ich dann›Sehen Sie, so geht es‹. Die meinte nur›Und ich habe gedacht, Homanit ist so was ähnliches wie eine Arretiervorrichtung‹«. In Anbetracht der sich (wie erwartet) deppenhaft verhaltenden Einheimischen war es immer gut, wenn es vor Ort einen beherzt zupackenden Praktiker gab, der wie hier unschwer zu erkennen, Wiegard hieß. Une histoire belge, eine belgische Geschichte5) liefert Wiegard in Zusammenhang mit dem Straßenbahn-Gelenkwagen Nr. 153 aus dem VEB Waggonbau Gotha »Ende 1960 bestellten die Erfurter Verkehrsbetriebe beim VEB Waggonbau Gotha zwei Straßenbahn-Gelenkwagen. Beide sollten im Frühjahr 1961 in Betrieb genommen werden. Die Fahrzeuge wurden zwar termingerecht fertig, doch in Erfurt traf nur ein Wagen ein, der zweite war nicht aufzufinden - weder im Herstellerwerk noch anderswo. Während der erste Gelenkwagen betriebsfähig hergerichtet wurde, ging eine hektische Sucherei los - die Telefondrähte glühten beinahe. Es war aber nichts zu machen; der andere Wagen blieb verschollen« (Seite 70). An dieser Stelle war der Rezensent versucht, an eine Verschwörungstheorie gegen den aktiven Straßenbahndetektiv zu glauben, denn letzterer verwickelte den Pförtner des Straßenbahndepots geschickt in ein entsprechendes Gespräch (schon Fouché hatte seinen Untergebenen nahegelegt, die Concierges als ergiebige Informationsquelle anzusehen) »Eines Tages sah ich, wieder einmal auf Pirsch nach Neuem, im Depot Nordhäuser Straße den gerade zusammengebauten Triebwagen 152. Unbekümmert sprach ich einen Straßenbahner an, der am Eingang des Depots Wache hielt, und begann, ihn auszufragen. Der Mann gab bereitwillig Auskunft, dann meinte er›Es müßte noch ein Wagen kommen, aber wo der steckt, weiß der liebe Gott‹. ›Vielleicht ist er in Leipzig auf der Messe‹, vermutete ich, hatte doch auch Erfurts erster Gelenkwagen ein Jahr zuvor dort gestanden. Die Miene des Mannes verfinsterte sich. ›Zieh Leine, weißt wohl alles besser?‹ Eilends gab ich Fersengeld.« Es ist sehr unwahrscheinlich, daß sich eine solche Geschichte gerade in dem zentralistischen und sorgfältig kontrollierten und überwachten Wirtschaftssystem der DDR ereignet haben soll. Mit einer Pferdebahn begann am 13. Mai 1883 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in Erfurt der Stadtverkehr auf der Schiene. Mit Einführung der „Elektrischen“ 1894 waren die grüne, die rote und die gelbe Linie aus dem Erfurter Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Seit den 1970er-Jahren wurde das Streckennetz immer wieder erweitert und gilt bis heute als vorbildlich im deutschen Nahverkehr. Die Thüringer Straßenbahnfreunde haben in liebevoller Kleinarbeit eine Chronik von 125 Jahren Erfurter Straßenbahngeschichte zusammengestellt. Die über 200 bisher überwiegend unveröffentlichten Fotografien erzählen lebendig vom besonderen Flair der Anfangszeit. Unterhaltsame Geschichten verdeutlichen die bis heute ungebrochene Faszination Technik. Dieses Buch ist nicht nur ein Leckerbissen für Straßenbahnliebhaber, sondern auch ein Freifahrtschein zurück in ein besonderes Stück Erfurter Geschichte.

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BOOK-SERVICE Lars Lutzer - ANTIQUARIAN BOOKS - LITERATURE SEARCH *** BOOKSERVICE *** ANTIQUARIAN RESEARCH DE (DE)
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BN19130
Title
Die Erfurter Straßenbahn Nahverkehr in Thüringens Hauptstadt [Gebundene Ausgabe] Erfurter Straßenbahngeschichte Strassenbahn Obus Hans Wiegard (Autor) Erfurt Thüringen
Author
Hans Wiegard (Autor)
Format/Binding
Hardcover
Book Condition
Used
Edition
2001
ISBN 10
3765471909
ISBN 13
9783765471902
Publisher
Bruckmann München Verlag
Place of Publication
Bruckmann Mnchen Verlag
Date Published
2001
Pages
160
Size
23,4 x 17 x 1,6 cm

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An: Buchservice-Lars-Lutzer Einzelunternehmer - Alte Landstr. 39- 23812 Wahlstedt / Schleswig-Holstein Telefon: ++49 (0)176 / 63887918 Telefax: +49 (0)32121035963 E-Mail: LLU-Buchservice@mail.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag ueber den Kauf der folgenden Waren: Bestellt am (*) / Erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Datum und Unterschrift (*) Unzutreffendes streichen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ueber die Ausuebung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusaetzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, guenstigste Standardlieferung gewaehlt haben), unverzueglich und spaetestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurueckzuzahlen, an dem die Mitteilung ueber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Fuer diese Rueckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspruenglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdruecklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rueckzahlung Entgelte berechnet. Wir koennen die Rueckzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurueckerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurueckgesandt haben, je nachdem, welches der fruehere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzueglich und in jedem Fall spaetestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns ueber den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurueckzusenden oder zu uebergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Ruecksendung der Waren. Sie muessen fuer einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Pruefung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurueckzufuehren ist. - Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung Impressum: BuchService Lars Lutzer - Einzelunternehmung - Alte Landstr.39- 23812 Wahlstedt/ Schleswig-Holstein - TEL: +49 (0) 176 / 63887918 - FAX: +49 (0)32121035963- Email: LLU-Buchservice(at)mail(punkt)de, UID /VAT: DE277819159 Allgemeine Geschaefts- und Lieferbedingungen: 1. Allgemeines - Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Eigentumsvorbehalt 4. Verguetung 5. Gefahruebergang 6. Gewaehrleistung 7. Haftungsbeschraenkungen und -freistellung 8. Datenschutz 9. Schlussbestimmungen 1. Allgemeines - Geltungsbereich 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Geschaeftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltige Fassung. 1.2. Verbraucher i. S. d. Geschaeftsbedingungen sind natuerliche Personen, mit denen wir in Geschaeftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstaendige berufliche Taetigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschaeftsbedingungen sind natuerliche oder juristische Personen oder rechtsfaehige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschaeftsbeziehungen treten und die in Ausuebung einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handeln. Kunde i. s. d. Geschaeftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdruecklich schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsschluss 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter der Bedingung, dass das Produkt unsererseits noch vorraetig oder lieferbar ist. 2.2. Mit der Bestellung erklaert der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden bestaetigen. Die Zugangsbestaetigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestaetigung kann mit der Annahmeerklaerung verbunden werden. 2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Pruefung der Bonitaet des Kunden - abzulehnen. 3. Eigentumsvorbehalt 3.1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollstaendigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollstaendigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschaeftsbeziehung vor. 3.2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurueckzutreten und die Ware herauszuverlangen. 3.3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschaeftsgang weiterzuveraeussern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Hoehe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveraeusserung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermaechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemaess nachkommt und in Zahlungsverzug geraet. 4. Verguetung 4.1. Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzueglich einer Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusaetzlichen Kosten. Der Kunde kann die Bezahlung ueber eine der angebotenen Zahlungsarten leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschliessen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat waehrend des Verzugs die Geldschuld in Hoehe von 5 % ueber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat waehrend des Verzugs die Geldschuld in Hoehe von 8 % ueber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenueber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen hoeheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 4.3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprueche rechtskraeftig festgestellt wurden und oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurueckbehaltungsrecht nur ausueben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhaeltnis beruht. 5. Gefahruebergang 5.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der UEbergabe der Ware auf diesen ueber. 5.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtfuehrer oder der sonst zur Ausfuehrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer ueber. Der UEbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 6. Gewaehrleistung 6.1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfuellung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewaehlten Nacherfuellung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhaeltnismaessigen Kosten moeglich ist und die andere Art der Nacherfuellung ohne erhebliche Nachteile fuer den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leisten wir fuer Maengel der Ware zunaechst nach unserer Wahl Gewaehr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 6.2. Schlaegt die Nacherfuellung fehl, oder ist diese aufgrund der Eigenarten der bestellten Ware nicht moeglich, kann der Kunde grundsaetzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Verguetung (Minderung), Rueckgaengigmachung des Vertrags (Ruecktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Waehlt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschraenkungen gemaess 8 Ziff. 1 und 2. Bei nur geringfuegigen Maengeln, steht dem Kunden jedoch kein Ruecktrittsrecht zu. 6.3. Unternehmer muessen uns offensichtliche Maengel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewaehrleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genuegt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast fuer saemtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere fuer den Mangel selbst, fuer den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und fuer die Rechtzeitigkeit der Maengelruege. 6.4. Die Gewaehrleistung fuer Verbraucher betraegt fuer gebrauchte Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, fuer neue Waren gilt die gesetzliche Gewaehrleistungsfrist. Die Gewaehrleistungsfrist fuer Unternehmer betraegt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen betraegt die Gewaehrleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjaehrige Gewaehrleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Koerper- und Gesundheitsschaeden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberuehrt. 7. Haftungsbeschraenkungen und -freistellung 7.1. Wir haften ausser bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit unseren gesetzlichen Vertretern und Erfuellungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last faellt. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vorliegen, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war. 7.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. Beschraenkung gelten nicht, sofern und soweit wir bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien ausgesprochen haben. Sie gelten ferner nicht fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften. 8. Datenschutz 8.1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten unserer Kunden lediglich zum Zwecke der ordnungsgemaessen Vertragsdurchfuehrung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. 8.2. Abrechnungsdaten speichern wir hoechstens bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Versendung der Rechnung. Werden gegen die Entgeltforderungen Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, duerfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendung abschliessend geklaert ist oder die Entgeltforderung beglichen ist. 15 Abs. 8 Telemediengesetz (TMG) bleibt unberuehrt. 8.3. Personenbezogene Daten werden im Rahmen von Auftragsdatenverwaltung im Sinne des 9 BDSG fuer uns von der mediantis AG verarbeitet. Die mediantis AG hat hierbei lediglich die Funktion eines technischen Dienstleisters, wir sind allein verantwortlich fuer die an uns uebersandten Daten. 8.4. Sofern und soweit die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten aufgrund bestehender rechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen erforderlich ist, werden diese Daten fuer den Zugriff zu anderen als den gesetzlich begruendeten Zwecken gesperrt. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschliessen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewaehrte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewoehnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 9.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschaeftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 9.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschliesslich dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt.Statutory Right to cancel You have the right to cancel the contract within 14 days without giving any reason. The cancellation period will expire after 14 days from the day on which • you acquire, or a third party other than the carrier and indicated by you acquires, physical possession of the goods; • the day on which you acquire, or a third party other than the carrier and indicated by you acquires, physical possession of the last good in the case of a contract relating to multiple goods ordered by you in one order and delivered separately; • on which you acquire, or a third party other than the carrier and indicated by you acquires, physical possession of the last lot or piece in the case of a contract relating to delivery of a good consisting of multiple lots or pieces. In case more than one of the above alternatives applies to your contract the cancellation period starts once you or a third party other than the carrier acquires the last good or the last lot or piece. To exercise the right to cancel, you must inform us, Buchservice Lars Lutzer - Alte Landstr. 39- 23812 Wahlstedt/ Schleswig-Holstein, Germany, 0176 / 63887918 of your decision to cancel this contract by a clear statement (e.g. a letter sent by post, fax or e-mail). You may use the attached model cancellation form, but it is not obligatory. To meet the cancellation deadline, it is sufficient for you to send your communication concerning your exercise of the right to cancel before the cancellation period has expired. Effects of cancellation If you cancel this contract, we will reimburse to you all payments received from you, including the costs of delivery (except for the supplementary costs arising if you chose a type of delivery other than the least expensive type of standard delivery offered by us). We may make a deduction from the reimbursement for loss in value of any goods supplied, if the loss is the result of unnecessary handling by you. We will make the reimbursement without undue delay, and not later than- a. 14 days after the day we receive back from you any goods supplied, or b. (if earlier) 14 days after the day you provided evidence that you have returned the goods, or c. If there were no goods supplied, 14 days after the day on which we are informed about your decision to cancel with contract. We will make the reimbursement using the same means of payment as you used for the initial transaction, unless you have expressly agreed otherwise; in any event, you will not incur any fees as a result of such reimbursement. We may withhold reimbursement until we have received the goods back or you have supplied evidence of having sent back the goods, whichever is the earliest. You shall send back the goods or hand them over to us or Buchservice Lars Lutzer, - Alte Landstr. 39- 23812 Wahlstedt/ Schleswig-Holstein, Germany, 0176 / 63887918, without undue delay and in any event not later than 14 days from the day on which you communicate your cancellation from this contract to us. The deadline is met if you send back the goods before the period of 14 days has expired. You will have to bear the direct cost of returning the goods. You are only liable for any diminished value of the goods resulting from the handling other than what is necessary to establish the nature, characteristics and functioning of the goods. Model cancellation form (Complete and return this form only if you wish to withdraw from the contract) To: Buchservice-Lars-Lutzer Einzelunternehmer - Alte Landstr. 39- 23812 Wahlstedt/ Schleswig-Holstein /Germany Telefon: ++49 (0)176 / 63887918 Telefax: +49 (0)32121035963 E-Mail: LLU-Buchservice@mail.de ________________________________________________________________.________________________________________________________________. I/We* hereby give notice that I/We* withdraw from my/our* contract of sale of the following goods*/for the provision of the following service*, Ordered on*/received on*: ________________________________________ Name of consumer(s): ____________________________________________ Address of consumer(s): __________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ Signature of consumer(s) (only if this form is issued on paper): _________________________________________________________________ Date: ____________________________________________________________ * Delete as appropriate. About us: BuchService Lars Lutzer - Einzelunternehmung- Alte Landstr. 39- 23812 Wahlstedt/ Schleswig-Holstein Deutschland /Germany - TEL: +49 (0) 176 / 63887918 - FAX: +49 (0)32121035963- Email: LLU-Buchservice(at)mail(punkt)de , VAT /UID: DE277819159








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