Skip to content

Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?
Stock Photo: Cover May Be Different

Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum? Unknown - 2002

by Jänich, Volker


From the publisher

English summary: The term 'intellectual property' has been popular in Germany for the last 10 years. In spite of this, the term has aroused some animosity among those who claim that it blurs the differences between tangible property and intangible property rights. Is intellectual property a subjective right or a theory which describes the reason for the validity of a subjective right? In order to answer this question it is necessary to do an extensive comparison of tangible property and intellectual property, which is what Volker Janich has done in this work. He begins by showing how the term developed and defining its numerous meanings. He compares the position of tangible property and intellectual property in present law and concludes his work with an analysis of the conclusions to be reached on the basis of the similarity of their structures. German description: Geistiges Eigentum ist ein Begriff, der seit gut zehn Jahren wieder vermehrt im Gesprach ist. Der Gesetzgeber hat den Terminus 1990 mit dem 'Gesetz zur Starkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekampfung der Produktpiraterie' erneut aufgegriffen. Eine zweite Quelle der Renaissance des Begriffes 'Geistiges Eigentum' ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Immaterialguterrechte fallen unter den weiten verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG und werden vom Gericht als 'geistiges Eigentum' bezeichnet. Die international gebrauchliche Bezeichnung 'Intellectual Property' verweist ebenfalls auf den Terminus 'geistiges Eigentum'.Dennoch ist der Begriff in Deutschland vielen methodischen Anfeindungen ausgesetzt. Insbesondere wird kritisiert, dass er die Unterschiede zwischen dem Sacheigentum und den Immaterialguterrechten verwische. Ausgelost wird der Konflikt durch den unklaren Bedeutungsgehalt. Ist 'geistiges Eigentum' nur eine politische Metapher oder verbirgt sich hinter dem Terminus eine Einrichtung, die den Regelungsgehalt des 90 BGB beruhrt? Handelt es sich um ein subjektives Recht oder eine Theorie, die den Geltungsgrund eines subjektiven Rechts beschreibt? Zur Beantwortung dieser Frage bietet sich ein umfassender Vergleich von Sacheigentum und geistigem Eigentum an. Volker Janich zeichnet zunachst die Entwicklungslinien des Begriffes 'geistiges Eigentum' nach und erlautert die Vielzahl der moglichen Begriffsdeutungen. Hierauf aufbauend vergleicht er die Schutzvoraussetzungen, Inhalte und Schutzmechanismen der Sonderschutzrechte mit den Prinzipien und Institutionen des Sachenrechts. Er demonstriert einerseits die weitgehende Homogenitat der beiden Regelungsbereiche, verweist andererseits aber auch auf die Unterschiede sowohl zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum als auch innerhalb der jeweiligen Gruppen. Abschliessend ermittelt Volker Janich, welche Konsequenzen aus der Strukturahnlichkeit zu ziehen sind.

Details

  • Title Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?
  • Author Jänich, Volker
  • Binding unknown
  • Edition 1. A. 2002
  • Publisher Mohr Siebeck
  • Date 2002-09
  • Features Bibliography, Index
  • ISBN 9783161476471

About the author

Volker Janich, Geboren 1964; 1984-89 Studium der Rechtswissenschaft; 1989-91 Wiss. Mitarbeiter an der Universitat Osnabruck; 1993 Promotion; 1994 zweites jur. Staatsexamen; 1995-2000 Wiss. Assistent an der Universitat Osnabruck; 2000 Habilitation; 2001 Ruf auf die Professur fur Burgerliches Recht mit deutschem und internationalem Gewerblichen Rechtsschutz an der Friedrich-Schiller-Universitat Jena.